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Am 25.5. läuft die Übergangsfrist zur Umsetzung der EU DS-GVO ab. Eine aktuell für wichtig gehaltene und auch kurzfristig umsetzbare Anforderung ist die Datenschutzerklärung auf den Webseiten den neuen Anforderungen anzupassen (Informationspflicht gemäß Art. 13).

Das Ziel ist Informationen in ..“präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache..“ (Art. 12 Abs 1. DS-GVO) bereitzustellen. Es geht also nicht um juristische Formulierungen.

Die Datenschutzerklärung der zentralen Seiten der RUB ist inzwischen überarbeitet worden. Auf diese kann verwiesen werden, wenn die dort genannten Aussagen sämtlich zutreffen. Sie kann auch Anhaltspunkte für eigene Formulierungen liefern. Ziel der Formulierungen ist mit Art 12

Eine allgemeine Mustererklärung findet sich unter

https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/Musterdatenschutzerkaerung-nach-der-DSGVO.pdf

Diese ist sehr umfassend und führt beim Durcharbeiten auch zu Aspekten, die man sonst schnell übersieht. Daher rate ich durchaus die über 20 Seiten auch durchzugehen. Der Umfang reduziert sich aber schnell deutlich, wenn wenige Verarbeitungen auf den Seiten durchgeführt werden.

Die Formulierungsvorschläge aus dem Muster können und sollten dann auch nochmal gekürzt werden, und auch Umformulierungen sind absolut zulässig.

(kul) (Update am 3.6.2018 – häufige Fragen aufgenommen)