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Die betagte seit 2004 geltende Aufbewahrungsrichtlinie liegt nun in einer runderneuerten Form vor. In der Richtlinie werden für die Ruhr-Universität verbindlich die Aufbewahrungsfristen für Akten festgelegt. Ein detaillierter Anhang benennt die Fristen für eine Vielzahl verschiedener Dokument- und Aktenarten und unterstützt damit hoffentlich die praktische Arbeit durch verbindliche anwendbare Regelungen.

Die Richtlinie ist im Serviceportal abrufbar.