Die betagte seit 2004 geltende Aufbewahrungsrichtlinie liegt nun in einer runderneuerten Form vor. In der Richtlinie werden für die Ruhr-Universität verbindlich die Aufbewahrungsfristen für Akten festgelegt. Ein detaillierter Anhang benennt die Fristen für eine Vielzahl verschiedener Dokument- und Aktenarten und unterstützt damit hoffentlich die praktische Arbeit durch verbindliche anwendbare Regelungen.
Die Richtlinie ist im Serviceportal abrufbar.