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Im europäischen Amtsblatt ist sie nun erschienen. Die neue EU Datenschutzgrundverordnung. Am 25.5. tritt sie damit in Kraft. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren wird sie dann 2018 geltendes Recht. In den Mitgliedsstaaten bleibt bis dahin noch einiges zu tun: die an vielen Stellen existierenden Öffnungsklauseln für eigene Regeln in den Mitgliedsstaaten sind noch auszufüllen. Aktuelle Infos zu Entwicklungen rund um die Grundverordnung finden sich beim BvD. Die BfDI hat eine Kurzzusammenfassung bereitgestellt. (kul)