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Gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DS-GVO (auch Joint Controllership genannt) bedeutet, dass bei einer Zusammenarbeit mehrerer Stellen diese gemeinsam für die Datenverarbeitung verantwortlich sein können. Die genannte rechtliche Grundlage der Datenschutzgrundverordnung verlangt u.a. den Abschluss einer Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit und bestimmt, dass die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen ihre Rechte nach der Verordnung jedem […]