Brexit und die DSGVO für Universitäten
Am 29. März 2019 wird Großbritannien aus der EU austreten. Das wird auch Folgen für den Datenschutz haben. Welche genau das sein werden, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch unklar. Findet Großbritannien keine Einigung mit der EU, findet ein sogenannter „No-Deal-Brexit“ statt. Dieser Fall hätte die weitreichendsten Folgen. Großbritannien würde damit gegenüber der EU als Drittstaat gelten. Dazu hat die Europäische Kommission eine Stellungnahme veröffentlicht. Sie empfiehlt die Nutzung von Standardvertragsklauseln für das Vereinigte Königreich, wie sie derzeit auch für andere Drittstaaten Anwendung finden. Die European University Association hat zusammen mit Universities UK einen Leitfaden veröffentlicht, um Universitäten konkrete Hilfestellung zur Vorbereitung auf das No-Deal-Szenario zu geben.