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Künstliche Intelligenz hat längst Einzug in Studium, Lehre und Forschung gehalten. Studierende nutzen KI-Tools zur Ideenfindung und Textüberarbeitung, Lehrende erstellen Unterrichtsmaterialien, und Forschende lassen sich bei der Auswertung oder Strukturierung von Informationen unterstützen. Dabei stellt sich jedoch regelmäßig eine zentrale Frage: Welche Daten werden an den KI-Anbieter übermittelt?
Durch eine aktuelle Klage diverser Verleger gegen OpenAI ist Vorsicht im Umgang mit ChatGPT geboten. Nach einer Anordnung vom 13.05. darf OpenAI keine Log-Dateien mehr löschen.
Am 28. und 29. Mai 2024 fanden in Berlin die 17. Verbandstage des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) unter dem Motto „Datenschutz weiter denken – Ideen und effiziente Wege für die digitale Welt“ und auch KI:edu.nrw war dabei.