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Neue Aufbewahrungsrichtlinie veröffentlicht

Die betagte seit 2004 geltende Aufbewahrungsrichtlinie liegt nun in einer runderneuerten Form vor. In der Richtlinie werden für die Ruhr-Universität verbindlich die Aufbewahrungsfristen für Akten festgelegt. Ein detaillierter Anhang benennt die Fristen für eine Vielzahl verschiedener Dokument- und Aktenarten und unterstützt damit hoffentlich die praktische Arbeit durch verbindliche anwendbare Regelungen.Die Richtlinie ist im Serviceportal abrufbar.

Die betagte seit 2004 geltende Aufbewahrungsrichtlinie liegt nun in einer runderneuerten Form vor. In der Richtlinie werden für die Ruhr-Universität verbindlich die Aufbewahrungsfristen für Akten festgelegt. Ein detaillierter Anhang benennt die Fristen für eine Vielzahl verschiedener Dokument- und Aktenarten und unterstützt damit hoffentlich die praktische Arbeit durch verbindliche anwendbare Regelungen.

Die Richtlinie ist im Serviceportal abrufbar.


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Veröffentlicht
4. Februar 2022
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