Jump to navigation
Auch wenn die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) keine Ausnahmen für die gegenwärtige Situation vorsieht, mussten bei der plötzlichen pandemiebedingten Umstellung auf Home-Office im Frühjahr 2020 datenschutzrechtliche Überlegungen häufig zurückgestellt werden. Nach nunmehr fast einem Jahr ist es jedoch wichtig, dieses „New Normal“ im Arbeitsleben auch im Sinne der bestehenden gesetzlichen Regelungen zu gestalten. Natürlich richten sich diese oft in erster Linie an die Leitung einer Institution, aber auch die Mitarbeiter können wesentlich dazu beitragen, dass datenschutzkonform gearbeitet wird.
Gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DS-GVO (auch Joint Controllership genannt) bedeutet, dass bei einer Zusammenarbeit mehrerer Stellen diese gemeinsam für die Datenverarbeitung verantwortlich sein können. Die genannte rechtliche Grundlage der Datenschutzgrundverordnung verlangt u.a. den Abschluss einer Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit und bestimmt, dass die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen ihre Rechte nach der Verordnung jedem […]