KI:edu.nrw auf den Verbandstagen des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten
Dr. Kai-Uwe Loser, verantwortlich für das Querschnittsthema Datenschutz in der ersten Phase von KI:edu.nrw und Datenschutzbeauftragter der Ruhr-Universität Bochum sowie Vorstand des BvD e.V. und Jonas Leschke, ehemaliger Projektkoordinator von KI:edu.nrw und heute Leiter der Stabsstelle für Strategische Lehrprojekte am Zentrum für Wissenschaftsdidaktik der Ruhr-Universität Bochum, beleuchteten im Rahmen ihres Vortrags „Künstliche Intelligenz in der Lehre“ datenschutzrechtliche Voraussetzungen beim Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz an Hochschulen. Dabei gingen sie nicht nur auf die Hochschullehre ein, sondern nahmen auch die Hochschulverwaltung und Forschung in den Blick. Ausgangspunkt ihres Vortrags waren die Projekterfahrungen in KI:edu.nrw und das daraus veröffentlichte Rechtsgutachten, sowie die weiteren Aktivitäten an der Ruhr-Universität Bochum zur Bereitstellung generativer KI.
Das Thema Datenschutz wurde in der ersten Laufzeit des NRW-Projekts KI:edu.nrw insbesondere im Teilprojekt Learning Analytics intensiv mitgedacht um einen sicheren Rahmen für die Erhebung und Verarbeitung sensibler (Studien-)Daten schaffen zu können, der nun in der zweiten Projektlaufzeit bereits erfolgreich etabliert ist. Die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Rahmen von Lerndatenanalysen wurde ebenfalls im Kontext des Vortrags eingeordnet.
Kopie vom 05.06.2024
Link zum Originalbeitrag: ki-edu-nrw.ruhr-uni-bochum.de