{"id":398,"date":"2016-01-26T16:01:16","date_gmt":"2016-01-26T14:01:16","guid":{"rendered":"https:\/\/dsb.ruhr-uni-bochum.de\/?page_id=398"},"modified":"2024-11-11T13:16:39","modified_gmt":"2024-11-11T12:16:39","slug":"datenuebermittlung-an-dritte","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/dsb.ruhr-uni-bochum.de\/en\/datenschutz\/informationen\/datenuebermittlung-an-dritte\/","title":{"rendered":"Daten\u00fcbermittlung an Dritte"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\"><h2 class=\"rub-h4\">Missbr\u00e4uchliche Internetnutzung<\/h2>\n      \n\n\n<p>Beim Einsatz der IT-Systeme der RUB sind einschl\u00e4gige Gesetze, Vorschriften und Dienstvereinbarungen einzuhalten. Diese regeln unter anderem die Bereitstellung von Daten unter Gesichtspunkten des Datenschutzes, des Urheber- und Markenrechts und belegen die Verbreitung oder Verschaffung rechtswidriger Inhalte mit Strafe.<br>Besteht der Verdacht, dass IT-Systeme der Ruhr-Universit\u00e4t missbr\u00e4uchlich genutzt werden, so sind keine Ermittlungen auf eigene Faust anzustellen, sondern<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>es sollten Beweise gesichert werden (Ausdruck und Speicherung der Dateien, Ermittlung von Zeugen etc.)<\/li>\n\n\n\n<li>der Versto\u00df ist zeitnah zu melden, damit die Daten entfernt oder der Zugang zu ihnen gesperrt werden kann. Dies ist insbesondere besonders dann wichtig, wenn auf IT-Systemen gespeicherte personenbezogene Daten oder urheberrechtlich gesch\u00fctzte Inhalte von Unberechtigten eingesehen werden k\u00f6nnen oder rechtswidrige Inhalte auf IT-Systemen der RUB abgelegt sind oder \u00fcber diese verbreitet werden.<\/li>\n\n\n\n<li>bei der Meldung sind die offiziellen Meldewege einzuhalten. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zu der <a href=\"http:\/\/www.itsb.rub.de\/themen\/meldewege.html\">Meldung von IT-sicherheitsrelevanten Vorf\u00e4llen<\/a>.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\"><h2 class=\"rub-h4\">Vorgehensweise bei Auskunftsersuchen Dritter<\/h2>\n      \n\n\n<p>H\u00e4ufig werden Auskunftsersuchen an Einrichtungen der Ruhr-Universit\u00e4t gerichtet, um Informationen \u00fcber Benutzer des Internets zu ermitteln. Dabei m\u00fcssen die datenschutzrechtlichen Belange der Hochschulangeh\u00f6rigen ber\u00fccksichtigt werden. Grunds\u00e4tzlich sind ausschlie\u00dflich Strafverfolgungsbeh\u00f6rden befugt, derartige Ausk\u00fcnfte unter bestimmten gesetzlichen Vorgaben einzuholen.<br>Werden Anfragen von Sicherheitsbeh\u00f6rden gestellt, so sollte nicht \u00fcbereilt gehandelt werden und die folgenden Leitlinien ber\u00fccksichtigt werden:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die \u00dcbermittlung von Daten ist mit dem Datenschutzbeauftragten und der IT-Sicherheitsbeauftragten der RUB abzustimmen. Diese werde gegebenenfalls das Justiziariat einschalten.<\/li>\n\n\n\n<li>Erfolgt das Auskunftsersuchen telefonisch, so sollte um eine schriftliche Best\u00e4tigung der Anfrage gebeten werden. Dies dient in erster Linie dazu, im nach hinein Vorw\u00fcrfe \u00fcber datenschutzrechtliche Verst\u00f6\u00dfe von Seiten der Nutzer auszur\u00e4umen.<\/li>\n\n\n\n<li>In der Anfrage muss die Rechtsgrundlage f\u00fcr die Auskunft genannt sein. Daraus ergibt sich, welche Daten \u00fcberhaupt \u00fcbermittelt werden d\u00fcrfen (siehe unten).<\/li>\n\n\n\n<li>Vorhandene Daten sollten gesichert und nicht gel\u00f6scht werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Gegen\u00fcber den betroffenen Nutzern und Dritten ist Stillschweigen zu wahren.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<p>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\"><h2 class=\"rub-h4\">Rechtsgrundlagen<\/h2>\n      \n\n\n<p>Bei Auskunftsersuchen der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden ist zwischen Bestands-, Verbindungsdaten und Inhalten der Kommunikation zu unterscheiden:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Bestandsdaten sind personenbezogene Daten wie Name und Anschrift eines Benutzers oder fest vergebene IP-Adressen. Gem\u00e4\u00df \u00a7 113 TKG (Telekommunikationsgesetz) besteht eine Auskunftspflicht gegen\u00fcber den Ermittlungsbeh\u00f6rden auch ohne vorherige richterliche Anordnung, soweit dies zur Verfolgung von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Benutzern darf gem\u00e4\u00df \u00a7113 TKG nicht mitgeteilt werden, dass eine Auskunftserteilung stattgefunden hat. Erg\u00e4nzend sind gem\u00e4\u00df \u00a7 161 StPO alle \u00f6ffentlichen Einrichtungen bei staatsanwaltlichen Ermittlungen verpflichtet auf Verlangen Bestandsdaten an die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zu \u00fcbermitteln.<\/li>\n\n\n\n<li>Verbindungsdaten sind Daten, die bei der Bereitstellung und Erbringung eines Dienstes erhoben werden. Beispielsweise Zeitpunkt des Beginns oder Endes einer Internetverbindung oder dynamisch vergebene IP-Adressen. Nach \u00a7 100 g StPO k\u00f6nnen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden \u00fcber einen Kommunikationsvorgang Auskunft verlangen. Es muss eine schriftliche richterliche Anordnung oder bei Gefahr im Verzug eine staatsanwaltliche Anordnung vorgelegt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Inhalte der Kommunikation beispielsweise Inhalte von Emails unterliegen dem Fernmeldegeheimnis. Wichtigste Rechtsgrundlage f\u00fcr eine \u00dcberwachung und Aufzeichnung der Inhalte einer Telekommunikation wird durch \u00a7100a StPO begr\u00fcndet. Die formale Vorraussetzung f\u00fcr ein Auskunftsersuchen setzt den konkreten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Es muss ferner eine schriftliche richterliche Anordnung oder bei Gefahr im Verzug eine staatsanwaltliche Anordnung vorgelegt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<p>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\"><h2 class=\"rub-h4\">Welche Speicherpflicht besteht?<\/h2>\n      \n\n\n<p>Es besteht keine generelle Pflicht zur Erhebung und Speicherung von Daten f\u00fcr eine m\u00f6gliche Auskunftserteilung an Strafverfolgungsbeh\u00f6rden. \u00a7111 TKG begr\u00fcndet nur eine Speicherpflicht f\u00fcr Rufnummern bei Telekommunikationsanbietern. Jedoch werden aus eigenem Interesse Bestandsdaten nach \u00a795 TKG zul\u00e4ssigerweise gespeichert, die nach \u00a7113 TKG von Strafverfolgungsbeh\u00f6rden angefragt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Speicherung von Verkehrsdaten unterliegen nach \u00a796 ff. TKG erheblichen Auflagen. Diese ist nur erlaubt, wenn sie aus technischen oder organisatorischen Gr\u00fcnden, zur Erhebung und zum Nachweis von Entgelten, zur St\u00f6rungsbeseitigung oder zur Missbrauchsaufkl\u00e4rung unbedingt erforderlich ist. Bei der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten (DSG NRW (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen), \u00a7\u00a791ff. TKG) und der \u00f6rtliche Datenschutzbeauftragte ist zu beteiligen. Erst nach einer richterlichen Anordnung besteht im Einzelfall eine Pflicht zur Vorratsdatenhaltung f\u00fcr die \u00dcbermittlung an Sicherheitsbeh\u00f6rden.<\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\"><h2 class=\"rub-h4\">Weiterf\u00fchrende Informationen<\/h2>\n      \n\n\n<p>&#8220;Internetrecht&#8221;, Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universit\u00e4t M\u00fcnster: <a href=\"https:\/\/www.itm.nrw\/lehre\/materialien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.itm.nrw\/lehre\/materialien\/<\/a><br>Forschungsstelle Recht des DFN: <a href=\"https:\/\/dfn.de\/dfn-verein\/recht-im-dfn\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/dfn.de\/dfn-verein\/recht-im-dfn\/<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/dsb-neu.iaw.ruhr-uni-bochum.de\/wp-content\/uploads\/2016\/01\/RUB_merkblatt_auskunft_an_dritte.pdf\" rel=\"\">Download des Merkblatts_&#8221;\u00dcbermittlung von Daten an Strafverfolgungsbeh\u00f6rden&#8221;<\/a><\/p>\n<\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Beim Einsatz der IT-Systeme der RUB sind einschl\u00e4gige Gesetze, Vorschriften und Dienstvereinbarungen einzuhalten. 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