{"id":350,"date":"2015-06-08T15:57:17","date_gmt":"2015-06-08T13:57:17","guid":{"rendered":"http:\/\/dsb.ruhr-uni-bochum.de\/?page_id=350"},"modified":"2025-08-11T16:19:11","modified_gmt":"2025-08-11T14:19:11","slug":"interviewdaten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/dsb.ruhr-uni-bochum.de\/en\/datenschutz\/forschung\/interviewdaten\/","title":{"rendered":"Interviewdaten"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-group is-vertical is-layout-flex wp-container-core-group-is-layout-8cf370e7 wp-block-group-is-layout-flex\">\n<p>Der Rat f\u00fcr Sozial und Wirtschaftsdaten hat &#8220;<a href=\"https:\/\/www.econstor.eu\/bitstream\/10419\/97181\/1\/785263330.pdf\">Datenschutzrechtliche Anforderungen bei der Generierung und Archivierung qualitativer Interviewdaten [Externes PDF]<\/a>&#8221; (Liebig, Gebel, Grenzer, Kreusch, Schuster, Tscherwinka, Witzel; 2014) zusammengefasst und Vorschl\u00e4ge f\u00fcr den konkreten Umgang mit solchen Daten erarbeitet. Auch wenn sich der Artikel durchg\u00e4ngig nur auf das alte Bundesdatenschutzgesetz bezieht, das an nordrheinwestf\u00e4lischen Universit\u00e4ten keine Anwendung findet (hier gilt das <a href=\"https:\/\/recht.nrw.de\/lmi\/owa\/br_text_anzeigen?v_id=3520071121100436275\">DSG NRW [Externer Link]<\/a>), sind die erarbeiteten Grunds\u00e4tze durchaus auch hier anwendbar und werden im Folgenden vorgestellt.<br>F\u00fcr Forscherinnen und Forscher, die Daten mit qualitativen Methoden erheben haben die Autorinnen und Autoren drei Problemfelder identifiziert, die den datenschutzfreundlichen Umgang mit den Daten betreffen.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Eine Archivierung und Weitergabe oder gar Ver\u00f6ffentlichung der Daten f\u00fcr Dritte (z.B. F\u00f6rderinstitutionen oder Forscherinnen und Forscher die Wiederholungsstudien durchf\u00fchren) ist nur mit Einwilligung der Betroffenen oder einer Rechtsgrundlage m\u00f6glich.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Gesetz sieht eine Anonymisierung der Daten vor, wenn keine Einwilligung zur nicht-anonymisierten Speicherung vorliegt. (Im DSG NRW existieren sehr selten anwendbare Ausnahmeregelungen diesbez\u00fcglich)<\/li>\n\n\n\n<li>Forscherinnen und Forscher sind gesetzlich verpflichtet eine L\u00f6schfrist f\u00fcr die Daten einzuhalten.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Zu den Punkten enth\u00e4lt das Papier auch L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge, die hier gek\u00fcrzt wiedergegeben werden.<\/p>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Einwilligungen<\/h3>\n\n\n\n<p>Eine Einwilligung nach datenschutzrechtlichen Vorgaben muss verschiedene Kriterien erf\u00fcllen. Die Betroffenen m\u00fcssen freiwillig einwilligen und vorab \u00fcber den Zweck der Datenerhebung und ihre Rechte aufgekl\u00e4rt werden. Zudem muss die Einwilligung in der Regel in Schriftform vorliegen (ebd, S.7 f).<br>Grunds\u00e4tzlich gilt: Einwilligungsdaten sowie Listen zur Depseudonymisierung oder Kontaktdaten m\u00fcssen getrennt von den Interviewdaten aufbewahrt werden. Gem\u00e4\u00df DSG NRW ist diese Trennung auch organisatorisch umzusetzen (Aufbewahrung in unterschiedliche Organisationseinheiten, Datentreuh\u00e4nder). Ein Muster finden Sie im Bereich <a href=\"https:\/\/dsb.ruhr-uni-bochum.de\/datenschutz\/informationen\/formulare-und-ausfullhinweise\/\" data-type=\"page\" data-id=\"86\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Formulare und Ausf\u00fcllhinweise.<\/a><\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Anonymisierung<\/h3>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Anonymisierung qualitativer Forschungsdaten stehen bisher nur wenige erprobte L\u00f6sungen bereit. Grunds\u00e4tzlich ist die Anonymisierung von Interviewdaten (der Transkriptionen) schwierig, da eine Anonymisierung in den meisten F\u00e4llen mit einem Verlust an Aussagekraft des Materials einhergeht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Autorinnen und Autoren unterscheiden drei Arten von Anonymisierung die einen unterschiedlichen Grad an Sicherheit gew\u00e4hrleisten. Welche Form der Anonymisierung oder Pseudonymisierung gew\u00e4hlt wird h\u00e4ngt vom Forschungskontext ab.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Formale Anonymisierung<\/strong>: Entfernen von direkten Identifizierungsmerkmalen wie Namen oder Adressen (ggf.. Ersetzen durch Pseudonyme). Daten sind aus rechtlicher Sicht nicht anonym und es muss insbesondere sichergestellt werden, dass die Listen die zur Depseudonymisierung verwendet werden nur einem stark begrenzten Personenkreis zug\u00e4nglich sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Faktische Anonymisierung<\/strong>: Dabei werden in den Interviewtranskripten nicht nur direkt personenbezogene Merkmale (wie Namen und Adresse) durch Pseudonyme ersetzt sondern auch personenbeziehbare Daten, also solche die eine mittelbare Identifizierung m\u00f6glich machen (z.B. Orte oder Institutionen). Dieses Verfahren bietet sich insbesondere an, wenn die Daten in Datenzentren gelagert werden. Sollen die Daten wieder oder weiter verwendet werden, k\u00f6nnen die Pseudonyme, je nach Forschungsfrage, teilweise wieder durch die Originalinformation ersetzt werden.<br>Dar\u00fcber hinaus wird empfohlen beim Durchgehen der Transkriptionen eine Abstraktion durchzuf\u00fchren. Dabei werden konkrete Daten durch allgemeinere Kategorien ersetzt (14. Juni 1986 mit Sommer 1986 oder &#8220;Audi&#8221; durch &#8220;Automobilhersteller\u201c).<br><strong>Absolute Anonymisierung<\/strong>: Eine dauerhafte Entfernungen jeglichen direkten und indirekten Personenbezugs (durch Streichung oder Schw\u00e4rzung) w\u00fcrde die Weitergabe der Daten von datenschutzrechtlichen Bedingungen befreien. Sie ist allerdings in der Praxis kaum m\u00f6glich und verringert die Aussagekraft der Daten f\u00fcr weitere Auswertungen.<br>Bei Interviews mit Expertinnen oder Experten kann, nach Abstimmung mit diesen, von einer Anonymisierung abgesehen werden (z.B. bei der Befragung von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen). Allerdings sollte hier der \u201eData Life Cycle\u201c mit bedacht werden. Insbesondere bei<em> besonderen Kategorien personenbezogener Daten<\/em> nach Art. 9 DS-GVO, \u00a7 16 DSG NRW (etwa \u00fcber Gesundheitsdaten, ethnische Zugeh\u00f6rigkeiten, sexuellen Orientierungen oder religi\u00f6sen \u00dcberzeugungen) m\u00fcssen m\u00f6gliche Folgen der Speicherung bedacht werden. Wenn z.B. Interviews mit Kriegsfl\u00fcchtlingen gef\u00fchrt werden sollten m\u00f6gliche sp\u00e4tere &#8220;politische Konjunkturen&#8221; ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Weiteres<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Artikel enth\u00e4lt auch Empfehlungen und Problembeschreibungen f\u00fcr den Umgang mit bereits erhobenen Daten (S.11) sowie allgemeine Empfehlungen wie die, keine vollst\u00e4ndigen Interviews zu ver\u00f6ffentlichen.<br>Forscherinnen und Forscher die regelm\u00e4\u00dfig mit qualitativen Methoden arbeiten empfehlen wir den Artikel selbst zu lesen. Bei R\u00fcckfragen und detailliertem Kl\u00e4rungsbedarf k\u00f6nnen Sie zudem an einer <a href=\"\/schulungen\/\">Schulung<\/a> teilnehmen oder sich direkt an uns wenden.<\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Der Rat f\u00fcr Sozial und Wirtschaftsdaten hat &#8220;Datenschutzrechtliche Anforderungen bei der Generierung und Archivierung qualitativer Interviewdaten [Externes PDF]&#8221; (Liebig, Gebel, Grenzer, Kreusch, Schuster, Tscherwinka, Witzel; 2014) zusammengefasst und Vorschl\u00e4ge f\u00fcr den konkreten Umgang mit solchen Daten erarbeitet. Auch wenn sich der Artikel durchg\u00e4ngig nur auf das alte Bundesdatenschutzgesetz bezieht, das an nordrheinwestf\u00e4lischen Universit\u00e4ten keine Anwendung [&hellip;]","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":358,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-350","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dsb.ruhr-uni-bochum.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/350","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/dsb.ruhr-uni-bochum.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/dsb.ruhr-uni-bochum.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dsb.ruhr-uni-bochum.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dsb.ruhr-uni-bochum.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=350"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/dsb.ruhr-uni-bochum.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/350\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2356,"href":"https:\/\/dsb.ruhr-uni-bochum.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/350\/revisions\/2356"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dsb.ruhr-uni-bochum.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/358"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dsb.ruhr-uni-bochum.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=350"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}