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Adressdatenübermittlung an WhatsApp

Verschiedene Smartphone-Apps, unter anderem WhatsApp, gleichen nach der Installation das vollständige Adressbuch mit dem eigenen Bestand ab. Zu dieser bekannt problematischen Verfahrensweise existiert ein neueres Urteil. Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat in seinem Urteil vom 15.05.2017 die Weitergabe des Kontaktbuches an WhatsApp für rechtwidrig erklärt und bestätigt damit ähnliche ältere Urteile. Zur Kontaktübermittlung müsse zunächst […]

Verschiedene Smartphone-Apps, unter anderem WhatsApp, gleichen nach der Installation das vollständige Adressbuch mit dem eigenen Bestand ab. Zu dieser bekannt problematischen Verfahrensweise existiert ein neueres Urteil. Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat in seinem Urteil vom 15.05.2017 die Weitergabe des Kontaktbuches an WhatsApp für rechtwidrig erklärt und bestätigt damit ähnliche ältere Urteile. Zur Kontaktübermittlung müsse zunächst die Einwilligung sämtlicher Kontakte vorliegen, da andernfalls das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Kontakte verletzt wird. Die vom Gericht zitierten Auszüge der WhatsApp AGB zeigen das Abwälzen der Einwilligungsbeschaffung von WhatsApp auf den Nutzer auf. Das Gericht urteilte dabei in einem Sorgerechtsstreit und legt Eltern weitergehende Verpflichtungen bei der Mediennutzung ihrer Kinder auf. Golem.de Urteil des Amtsgerichtes Bad Hersfeld Urteil des Verwaltungsgerichtes Hamburg zur Datenweitergabe von WhatsApp an Facebook

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Veröffentlicht
14. July 2017
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