Auch wenn die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) keine Ausnahmen für die gegenwärtige Situation vorsieht, mussten bei der plötzlichen pandemiebedingten Umstellung auf Home-Office im Frühjahr 2020 datenschutzrechtliche Überlegungen häufig zurückgestellt werden. Nach nunmehr fast einem Jahr ist es jedoch wichtig, dieses „New Normal“ im Arbeitsleben auch im Sinne der bestehenden gesetzlichen Regelungen zu gestalten. Natürlich richten sich diese oft in erster Linie an die Leitung einer Institution, aber auch die Mitarbeiter können wesentlich dazu beitragen, dass datenschutzkonform gearbeitet wird.
Posts By: Sabine Sonneborn
(Deutsch) Was Facebook mit Kooperationen zu tun hat – gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DS-GVO
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